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BGH, 14.10.1952 - 1 StR 230/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 24.04.1951 - 1 StR 104/51
Auszug aus BGH, 14.10.1952 - 1 StR 230/52
Dass eine solche Aufforderung, wenn der Aufgeforderte nur uneidlich falsch aussagt, als Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit erfolgloser Aufforderung zum Meineid zu beurteilen ist, hat der Senat schon in BGHSt 1 S. 241 entschieden.